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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

a) Wir liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder weitergehende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass bei Erklärungen in anderer Form hinreichend zum Ausdruck kommt, dass sie unabhängig vom Schriftformerfordernis gelten sollen.

b) Unsere Bedingungen gelten, sofern wir auf sie hingewiesen haben, spätestens mit Annahme der Lieferung als anerkannt, auch wenn dies vom Käufer nicht schriftlich bestätigt ist.
 

2. Angebote, Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf, technische Änderungen und Preisänderungen behalten wir uns vor, solange nicht der Liefervertrag wirksam zustande gekommen ist.

b) Uns verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform.

c) Der Liefervertrag kommt erst mit unserer Annahme der Bestellung des Käufers
(Auftragsbestätigung) zustande. Lieferung durch uns gilt als Annahme.
 

3. Lieferung

a) Die Gefahr geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer über, auch wenn frachtfrei geliefert wird. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen Wunsch und auf Rechnung des Käufers. Der Käufer wird erkennbare Transportschäden sofort bei Empfang vom Transportführer oder dessen Beauftragten auf dem Frachtbrief bescheinigen lassen.

b) Versand und Verpackung erfolgen im Zweifel nach unserem billigen Ermessen.

c) Im Falle der Lieferverzögerung kann der Käufer erst zurücktreten, wenn die Lieferverzögerung zwei Wochen übersteigt und er danach schriftlich eine angemessene Nachfrist verbunden mit der Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB gesetzt hat. Dies gilt nicht bei einem echten Fixgeschäft oder wenn dieser Zeitraum aus erheblichen Gründen für den Käufer unzumutbar lange ist.

d) Unvorhergesehene Ereignisse, welche die Lieferung der Ware unmöglich machen oder wesentlich erschweren und die wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben, wie z.B. Betriebsstörungen, Arbeitskampf, allgemeiner Rohstoffmangel, verlängern eine Lieferfrist in angemessenem Umfang.
 

4. Preise, Zahlungsbedingungen

Sofern und soweit nicht Abweichendes besonders vereinbart ist, gilt:

a) Die Preise verstehen sich ab Werk in EUR (€) ausschließlich Verpackung; der Käufer hat die Kosten des Transports wie Fracht, Verladung, Transportversicherung sowie Zölle etc. zu tragen. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, gehen etwaige Mehrkosten für Versandwünsche des Käufers, die von unserem Preisangebot abweichen, zu Lasten des Käufers.

b) Die Berechnung erfolgt auf EUR (€)-Basis zu den am Tage der Lieferung allgemein geltenden Preisen, sofern keine bestimmten Preise vereinbart sind. Erfolgt vertragsgemäß oder aus vom Käufer zu vertretenden Gründen die Lieferung mehr als drei Monate nach Zustandekommen des Auftrags, sind wir zur Anpassung der vereinbarten Preise entsprechend etwaiger Änderungen unserer Lieferpreise im Rahmen einer marktgerechten Preisentwicklung berechtigt.

c) Die Zahlungen sind spesenfrei in der vereinbarten Währung an unserem Sitz zu leisten.

d) Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Versand oder Versandbereitschaft netto bar zu leisten. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Überweisungen gelten als Zahlung zum Zeitpunkt der Gutschrift und Schecks mit Eingang bei uns unter dem Vorbehalt der Einlösung.

e) Zahlungsanweisungen und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und ebenso wie Schecks nur für zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Die Weitergabe und Prolongation gilt nicht als Erfüllung.

f) Nachlässe wie Skonti oder sonstige Vergünstigungen werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen gewährt. Ein vereinbartes Skonto kann der Käufer nur abziehen, wenn er nicht mit anderen Verbindlichkeiten uns gegenüber in Verzug ist.

g) Der Käufer kann nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche gegen unsere Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

h) Werden uns nach Vertragsabschluss beachtliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt z. B. infolge von Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks, können wir vor Auslieferung des Auftrages eine Sicherheitsleistung für unsere Vergütung und etwaige vom Käufer zu tragenden Auslagen verlangen.

i) Eine Abtretung der Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen.
 

5. Abrufaufträge

a) Abrufaufträge sind vom Kunden im Zweifel spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung abzunehmen und im vollen Umfang zu bezahlen.

b) Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart, sind wir zu einer Anpassung des Preises entsprechend der Mengenstaffel berechtigt, wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge rechtzeitig abnimmt.

c) Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag sind wir berechtigt, nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Käufer wegen der nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 

6. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor.

b) Der Käufer ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern oder, wenn er sie zum Zwecke der Verwendung erworben hat, bestimmungsgemäß zu verwenden, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Gerät der Käufer in Verzug oder wird er zahlungsunfähig, sind wir berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren herauszuverlangen. Der Käufer gestattet uns bereits hiermit unwiderruflich zu diesem Zweck das Betreten seiner Räume oder Grundstücke sowie gegebenenfalls die Demontage und Abholung der gelieferten Ware.

c) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Waren ist dem Käufer untersagt. Bei Pfändungen oder sonstigen unsere Rechte beeinträchtigenden Maßnahmen Dritter oder bei Zahlungseinstellung hat uns der Käufer unverzüglich zu informieren und alle Auskünfte zu geben, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind. Er ist verpflichtet, die genannten Dritten ausdrücklich auf unsere Eigentumsrechte hinzuweisen.

d) Der Käufer tritt uns bereits hiermit alle etwaigen Ansprüche aus einer Veräußerung der in unserem Eigentum stehenden Waren ab und zwar jeweils in der Höhe, welche unserem Rechnungswert der betreffenden Gegenstände zuzüglich 30% entspricht; dies gilt auch, wenn unsere Waren gemeinsam mit anderen Erzeugnissen verarbeitet oder unverarbeitet weiterveräußert werden; eine Verarbeitung durch den Käufer erfolgt für uns. Der Käufer hat uns die abgetretenen, von ihm eingezogenen Beträge sofort abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind.

e) Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns aus dieser Vereinbarung zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl frei, soweit ihr realisierbarer Wert unsere gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

f) Soweit aufgrund des Eigentumsvorbehalts Ware zurückgenommen wird, erfolgt deren Verwertung auf Rechnung des Käufers. Vorbehaltlich eines weitergehenden Schadens sind wir berechtigt, 15% des Verwertungserlöses als Kostenpauschale zu berechnen.
 

7. Gewährleistung

a) Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Menge und Qualität zu prüfen. Bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware (Ausschlussfrist), andere Beanstandungen unverzüglich nach ihrer Entdeckung.

b) Wir leisten Gewähr innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist vom Tage des Gefahrenübergangs an nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Instandsetzung. Schlägt die Ersatzlieferung oder Instandsetzung fehl, kann der Käufer Herabsetzung oder Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

c) Die Gewährleistungsfrist entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware durch nicht von uns autorisierte Stellen vorgenommen wurden und dies den Mangel verursacht haben kann, es sei denn, der Käufer weist nach, dass dies nicht der Fall ist.

d) Schadenersatzansprüche des Käufers sind nach Maßgabe von Ziffer 8 ausgeschlossen.

e) Vorstehende Bestimmungen gelten entsprechend, soweit wir Werkleistungen erbringen.
 

8. Schadenersatzhaftung

a) Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, unerlaubter Handlungen oder Verzug sind vorbehaltlich b) ausgeschlossen.

b) Der vorstehende Absatz gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobes Verschulden trifft oder zugesicherte Eigenschaften fehlen.
 

9. Steuer- und Zollvorschriften

Der Besteller haftet für den Schaden, der uns dadurch entsteht, dass der Besteller für die steuer- oder zollrechtliche Behandlung, insbesondere bezüglich Umsatzsteuer, unrichtige oder verspätete Angaben macht. Wir sind zu einer eigenen Überprüfung dieser Angaben nicht verpflichtet.
 

10. Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und Gesetzen. Bei der Datenverarbeitung und -übermittlung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
 

11. Sonderbedingungen für Abnehmer, die nicht Kaufleute sind

Ist der Käufer bzw. Auftraggeber nicht Kaufmann oder gehört der Vertrag nicht zum Betrieb seines Handelsgewerbes und ist der Käufer auch nicht juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, gelten die folgenden Zusatzbedingungen:

a) Zu Ziff. 3 d): Zinsen werden nur für den Fall des Zahlungsverzuges berechnet; der Zinsanspruch entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

b) Zu Ziff. 6 f): Die Kostenpauschale entfällt, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

c) Zu Ziff. 7): Anstelle von Ziff. 7 a) gilt folgende Regelung: Die Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind innerhalb einer Anschlussfrist von acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ettlingen.

b) Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Differenzen ist Ettlingen bzw. das Landgericht Karlsruhe. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks, die zur Erfüllung von Vertragspflichten gegeben wurden. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer an einem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für den Fall, dass der Käufer Vollkaufmann oder öffentlich-rechtliche Körperschaft ist oder die Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden oder der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es auf Geschäfte zwischen Inländern anwendbar ist.
 

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen davon unberührt.